In vielen Fällen unterstützen die gesetzlichen und auch manche private Krankenversicherungen eine Ernährungsberatung, entweder als gesundheitsfördernde Vorsorgeleistung (§20 SGB V) oder als ernährungstherapeutische Behandlung (§43 SGB V). In welcher Höhe Sie einen Krankenkassenzuschuss erhalten, entscheidet Ihre Krankenversicherung.
Für den Antrag an die Krankversicherung benötigen Sie eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung oder eine Überweisung zur Ernährungsberatung und einen Kostenvoranschlag. Gerne stelle ich Ihnen die Dokumente zur Verfügung, rufen Sie mich einfach an.
Ernährungsberatung vor Ort in München oder Online
Die Beratungen können je nach Wunsch sowohl in meinen Praxisräumen als auch Online durchgeführt werden
In unserem ersten Gespräch legen wir ein klares Ziel fest. Dazu erfrage ich Ihre Krankengeschichte und Ihre bisherigen Ernährungsgewohnheiten. Bitte bringen Sie zur Erstberatung relevante Laborwerte und Arztbriefe mit.
In den meisten Fällen erhalten Sie von mir ein Ernährungstagebuch, und manchmal macht eine Analyse der Darmflora (Mikrobiom-Analyse) Sinn.
Zudem erhalten Sie erste Tipps zur Ernährungsumstellung, damit Sie Ihr Ziel auch schnell erreichen.
Kosten für die Erstberatung : €150
In der Folgeberatung besprechen wir die Auswertungen Ihres Ernährungstagebuchs und ggf. der Mikrobiom-Analyse.
Sie erhalten konkrete Ernährungstipps zur Optimierung Ihrer Essgewohnheiten und Ernährung. Das Hauptaugenmerk liegt auf der Erreichung Ihres individuellen Zieles.
Kosten für die Folgeberatung: €100
Bei längerfristigen Zielen, z.B. Gewichtsreduktion, begleite ich Sie gerne über einen längeren Zeitraum. Dazu kann ich Ihnen Beratungs-Pakete anbieten, die wir auf Ihre Bedürfnisse individuell anpassen.